Die Definitionen

Die Definitionen sind die zentralen Arbeitsmaterialien des Verfahrens. Sie legen verbindlich die Bedeutung der Merkmale fest. Die Beurteilung jedes Merkmals muss inhaltlich an ihnen orientiert werden. Anhand der Definitionen entscheidet der Beurteiler, welche der Informationen, die er z.B. über die Arbeitsfähigkeiten einer Person erhoben hat, welchem der Merkmale zuzuordnen sind. Ebenfalls auf der Grundlage der Definitionen muss über die jeweilige Merkmalshöhe, also die Ausprägung z.B. der Fähigkeiten, entschieden werden.
Die Formulierung der Definitionen orientiert sich an gebräuchlicher Alltagssprache, nicht an Fachterminologie. Es ist somit möglich, mit verschiedenen Fachdisziplinen über die Merkmale und dokumentierten Profilwerte zu kommunizieren.
Um sicher zu stellen, dass für den Bereich der Anforderungen wie auch der Fähigkeiten mit dem gleichen Merkmal gleiches dokumentiert wird, sind die Definitionen annähernd identisch.

Ein Beispiel

ARBEITSPLANUNG

Anforderungsdefinition: (Anforderung an das Merkmal bei einer bestimmten Tätigkeit)

Die Anforderung an die Arbeitsplanung besteht darin, eine gestellte Arbeitsaufgabe unter Berücksichtigung der technischen, administrativen und personellen Bedingungen im Hinblick auf ein optimales Zusammenwirken der Elemente zu einem effektiven Ergebnis gliedern und strukturieren zu müssen.

ARBEITSPLANUNG

Fähigkeitsdefinition: (Fähigkeit eines Menschen in Bezug auf das Merkmal)

Die Fähigkeit zur Arbeitsplanung besteht darin, eine gestellte Arbeitsaufgabe unter Berücksichtigung der technischen, administrativen und personellen Bedingungen im Hinblick auf ein optimales Zusammenwirken der einzelnen Elemente zu einem effektiven Ergebnis gliedern und strukturieren zu können.

Die Nähe der Formulierungen wird im gezeigten Beispiel deutlich. So ist die Vergleichbarkeit von Fähigkeiten mit Anforderungen gewährleistet.

Design & Code: detogo.de
Viewport: lg md sm xs